Löschgruppenfahrzeug LLG mit Tragkraftspritzenanhänger
in polizeigrün der Feuerschutzpolizei Berlin
Mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 änderte
sich die Zuordnung der Berufsfeuerwehren und die Bezeichnung.
Das Gesetz über das Feuerlöschwesen trat am 1. Januar 1934 in Kraft.
Seit Januar 1934 tauchte dann der Begriff der "Feuerlöschpolizei" auf.
Die Türbeschriftung änderte sich entsprechend. Das Gesetz über das Feuerlöschwesen
vom 23. November 1938 sorgte dann dafür, dass die Feuerwehr ihre rote Farbe verlor.
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, jetzt "Feuerschutzpolizei", wurden von da ab
in "polizeigrün" (RAL 6009)
lackiert. Das Stadtwappen wurde durch das Hoheitszeichen der Polizei ersetzt.
Am 7.5.1938 wurde durch den Runderlass des Chefs der Deutschen Polizei der
blaue Kennscheinwerfer
eingeführt. Es handelt sich dabei um den Arbeitsscheinwerfer, der mit einer blauen Kobaldscheibe
hinterlegt wurde. Diese blauen Kennscheinwerfer waren noch bis in die 50-er Jahre
an Feuerwehrfahrzeugen zu finden. Mit dem gleichen Runderlass wurden Hornsignale
mit der Tonfolge DIN FEN 610, das Martinshorn Nr. 2097 der
"Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin und der auf Ton "h" abgestimmte
Siemens und Halske Motorkugelwecker zugelassen.
"Das Blaulicht war schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden.
Übrigens, Blaulicht deshalb, weil die Warnfarben "Rot", "Gelb" und auch "Grün"
bereits für die Verkehrsampeln genutzt wurde und im Reichsluftschutzgesetz von 1935
Verdunklungsvorschriften erlassen worden waren. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus
einem blauen (Kobaltblau) Dauerlicht, also kein Blinklicht oder Rundumlicht.
Mehr --> bei Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul"
Die bekannten blauen Signalleuchten
(siehe LLG auf einem Mercedes Fahrgestell L 1500 S -->)
wurden in Größe und Anzahl mit Runderlass vom 3.4.1940 geregelt.
Am 16. Februar 1940 legte der Runderlass des Reichsministers des Inneren eine
Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau fest. Entsprechend der Nutzlastklassen
bei Lastkraftwagen wurde für die Klasse 1,5 Tonnen das Leichtelöschgruppenfahrzeug
LLG und die Leichte Drehleiter LDL mit 17 Meter Steighöhe, für die Klasse 3,0 Tonnen
das Schwere Löchgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter (22 Meter Steighöhe)
festgelegt. Für die 4,5 Tonnen Fahrgestelle wurde das Große Löschgruppenfahrzeug
SLG und die Schwere Drehleiter konzipiert. Letztere hatte ein Steighöhe von 32 Meter.
Darüber hinaus gab es noch den Schweren und den Großen Schlauchkraftwagen.
Die Bezeichnungen Leicht-, Schwer- und Groß- waren dem militärischen Sprachgebrauch
entlehnt (schwere Flak).
Bei der Wehrmacht wurden Feuerwehrfahrzeuge in Städten erster Luftschutzordnung
eingesetzt. Fahrzeuge der Luftwaffe bekamen den Farbanstrich "Luftwaffengrau matt"
(in der Literatur auch "schwarzgrau" RAL 7021).
Das Fahrzeugkennzeichen begann mit "WL" Wehrmacht-Luftwaffe).
Fahrzeuge der Wehrmacht hatten keine gesonderten Signallampen. Das Blaulicht war im großen
Scheinwerfer integriert.
Das Luftschutzgesetz vom 26.01.1935 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen
(1. Durchführungsverordnung vom 4.08.1938) führten zur Bildung des Sicherheits- und
Hilfsdienstes (SHD) und brachten einige Vereinheitlichungen zum
Beispiel bei Kupplungen und Schläuchen.
Die KS 25
auf einem Magirus FS 145 Fahrgestell war vom Reichsluftfahtministerium
in Berlin bestellt worden und am 27.05.1940 an den SHD übergeben worden.
Erst ab dem 30.04.1943 kam es zu einer sinnvolleren und einheitlichen
Bezeichnung der Löschfahrzeuge. Sie wurden jetzt entsprechend der Pumpenfördermenge
und der Steighöhe, bei Drehleitern, benannt. Die noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen
z.B. Löschfahrzeug LF 8, Drehleiter DL 22,
Schlauchwagen S 3 oder Tanklöschfahrzeug TLF 15 wurden eingeführt.
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