Löschgruppenfahrzeug LLG mit Tragkraftspritzenanhänger
in polizeigrün der Feuerschutzpolizei Berlin
Der Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im
Reichsministerium des Innern vom 1. März 1937 regelt die Farbe der
Feuerlöschfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge galt nun: Fahrgestell,
Räder und Kotflügel schwarz glänzend; Aufbau dunkelgrün glänzend,
Farbe Nr. 30 der Farbkarte für Fahrzeuganstriche (RAL 840 B2). Der Austausch
der Farbe sollte aber erst bei notwendigem Neuanstrich erfolgen. Gleichzeitig
war nun an den Fahrzeugtüren nicht mehr das Stadtwappen sondern das
Hoheitszeichen der Polizei zu führen.
Am 16. Februar 1940 legte der Runderlass des Reichsministers des Inneren eine
Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau fest. Entsprechend der Nutzlastklassen
bei Lastkraftwagen wurde für die Klasse 1,5 Tonnen das Leichtelöschgruppenfahrzeug
LLG und die Leichte Drehleiter LDL mit 17 Meter Steighöhe, für die Klasse 3,0 Tonnen
das Schwere Löchgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter (22 Meter Steighöhe)
festgelegt. Für die 4,5 Tonnen Fahrgestelle wurde das Große Löschgruppenfahrzeug
SLG und die Schwere Drehleiter konzipiert. Letztere hatte ein Steighöhe von 32 Meter.
Darüber hinaus gab es noch den Schweren und den Großen Schlauchkraftwagen.
Die Bezeichnungen Leicht-, Schwer- und Groß- waren dem militärischen Sprachgebrauch
entlehnt (schwere Flak).
Bei der Wehrmacht wurden Feuerwehrfahrzeuge in Städten erster Luftschutzordnung
eingesetzt. Fahrzeuge der Luftwaffe bekamen den Farbanstrich "Luftwaffengrau matt"
(in der Literatur auch "schwarzgrau" RAL 7021).
Das Fahrzeugkennzeichen begann mit "WL" Wehrmacht-Luftwaffe).
Fahrzeuge der Wehrmacht hatten keine gesonderten Signallampen. Das Blaulicht war im großen
Scheinwerfer integriert.
Das Luftschutzgesetz vom 26.01.1935 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen
(1. Durchführungsverordnung vom 4.08.1938) führten zur Bildung des Sicherheits- und
Hilfsdienstes (SHD) und brachten einige Vereinheitlichungen zum
Beispiel bei Kupplungen und Schläuchen.
Die KS 25
auf einem Magirus FS 145 Fahrgestell war vom Reichsluftfahtministerium
in Berlin bestellt worden und am 27.05.1940 an den SHD übergeben worden.
Erst ab dem 30.04.1943 kam es zu einer sinnvolleren und einheitlichen
Bezeichnung von Löschfahrzeugen.Sie wurden jetzt entsprechend der
Pumpenfördermenge und der Steighöhe, bei Drehleitern, benannt.
Die noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen
z.B. Löschfahrzeug LF 8, Drehleiter DL 22,
Schlauchwagen S 3 oder Tanklöschfahrzeug TLF 15 wurden eingeführt.
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