Löschgruppenfahrzeug LLG mit Tragkraftspritzenanhänger
in polizeigrün der Feuerschutzpolizei Berlin
Am 7.5.1938 wurde durch den Runderlass des Chefs der Deutschen Polizei der
blaue Kennscheinwerfer
eingeführt. Es handelt sich dabei um den Arbeitsscheinwerfer, der mit einer blauen Kobaldscheibe
hinterlegt wurde. Diese blauen Kennscheinwerfer waren noch bis in die 1950er Jahre
an Feuerwehrfahrzeugen zu finden. Mit dem gleichen Runderlass wurden Hornsignale
mit der Tonfolge DIN FEN 610, das Martinshorn Nr. 2097 der
"Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin und der auf Ton "h" abgestimmte
Siemens und Halske Motorkugelwecker zugelassen.
Größe und Anzahl der blauen Kennleuchten wurde im Runderlass
vom 3. April 1940 geregelt und im Runderlass vom 30. März 1944
nochmals festgelegt.
(Zum Blaulicht siehe auch: Zeitschrift Feuerwehr)
(Zum Martinshorn siehe auch: Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul)
Am 16. Februar 1940 legte der Runderlass des Reichsministers des Inneren eine
Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau fest. Entsprechend der Nutzlastklassen
bei Lastkraftwagen wurde für die Klasse 1,5 Tonnen das Leichtelöschgruppenfahrzeug
LLG und die Leichte Drehleiter LDL mit 17 Meter Steighöhe, für die Klasse 3,0 Tonnen
das Schwere Löchgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter (22 Meter Steighöhe)
festgelegt. Für die 4,5 Tonnen Fahrgestelle wurde das Große Löschgruppenfahrzeug
SLG und die Schwere Drehleiter konzipiert. Letztere hatte ein Steighöhe von 32 Meter.
Darüber hinaus gab es noch den Schweren und den Großen Schlauchkraftwagen.
Die Bezeichnungen Leicht-, Schwer- und Groß- waren dem militärischen Sprachgebrauch
entlehnt (schwere Flak).
Bei der Wehrmacht wurden Feuerwehrfahrzeuge in Städten erster Luftschutzordnung
eingesetzt. Fahrzeuge der Luftwaffe bekamen den Farbanstrich "Luftwaffengrau matt"
(in der Literatur auch "schwarzgrau" RAL 7021).
Das Fahrzeugkennzeichen begann mit "WL" Wehrmacht-Luftwaffe).
Fahrzeuge der Wehrmacht hatten keine gesonderten Signallampen. Das Blaulicht war im großen
Scheinwerfer integriert.
Das Luftschutzgesetz vom 26.01.1935 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen
(1. Durchführungsverordnung vom 4.08.1938) führten zur Bildung des Sicherheits- und
Hilfsdienstes (SHD) und brachten einige Vereinheitlichungen zum
Beispiel bei Kupplungen und Schläuchen.
Die KS 25
auf einem Magirus FS 145 Fahrgestell war vom Reichsluftfahtministerium
in Berlin bestellt worden und am 27.05.1940 an den SHD übergeben worden.
Erst ab dem 30.04.1943 kam es zu einer sinnvolleren und einheitlichen
Bezeichnung von Löschfahrzeugen.Sie wurden jetzt entsprechend der
Pumpenfördermenge und der Steighöhe, bei Drehleitern, benannt.
Die noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen
z.B. Löschfahrzeug LF 8, Drehleiter DL 22,
Schlauchwagen S 3 oder Tanklöschfahrzeug TLF 15 wurden eingeführt.
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