Feuerwehr Potsdam       Entwicklung der Einsatzfahrzeuge 2

 

Einsatzfahrzeuge 1923 bis 1945 - Feuerwehren in Rot, Grün und Grau - Teil 2

 Foto eines LLG in polizeigrün der Feuerschutzpolizei

Löschgruppenfahrzeug LLG mit Tragkraftspritzenanhänger
in polizeigrün der Feuerschutzpolizei Berlin



Die Feuerwehr wird grün

Mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 änderte
sich die Zuordnung der Berufsfeuerwehren und die Bezeichnung.
Das Gesetz über das Feuerlöschwesen trat am 1. Januar 1934 in Kraft.
Seit Januar 1934 tauchte dann der Begriff der "Feuerlöschpolizei" auf.
Die Türbeschriftung änderte sich entsprechend. Das Gesetz über das Feuerlöschwesen
vom 23. November 1938 sorgte dann dafür, dass die Feuerwehr ihre rote Farbe verlor.
Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, jetzt "Feuerschutzpolizei", wurden von da ab
in "polizeigrün" (RAL 6009)

 Foto der Türbeschriftung eines grünen Löschfahrzeuges der Feuerschutzpolizei

lackiert. Das Stadtwappen wurde durch das Hoheitszeichen der Polizei ersetzt.

Am 7.5.1938 wurde durch den Runderlass des Chefs der Deutschen Polizei der blaue Kennscheinwerfer eingeführt. Es handelt sich dabei um den Arbeitsscheinwerfer, der mit einer blauen Kobaldscheibe hinterlegt wurde. Diese blauen Kennscheinwerfer waren noch bis in die 50-er Jahre an Feuerwehrfahrzeugen zu finden. Mit dem gleichen Runderlass wurden Hornsignale mit der Tonfolge DIN FEN 610, das Martinshorn Nr. 2097 der "Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin und der auf Ton "h" abgestimmte Siemens und Halske Motorkugelwecker zugelassen.

"Das Blaulicht war schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden. Übrigens, Blaulicht deshalb, weil die Warnfarben "Rot", "Gelb" und auch "Grün" bereits für die Verkehrsampeln genutzt wurde und im Reichsluftschutzgesetz von 1935 Verdunklungsvorschriften erlassen worden waren. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem blauen (Kobaltblau) Dauerlicht, also kein Blinklicht oder Rundumlicht.

Mehr --> bei Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul"

Die bekannten blauen Signalleuchten

(siehe LLG auf einem Mercedes Fahrgestell L 1500 S -->)

wurden in Größe und Anzahl mit Runderlass vom 3.4.1940 geregelt.

Am 16. Februar 1940 legte der Runderlass des Reichsministers des Inneren eine Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau fest. Entsprechend der Nutzlastklassen bei Lastkraftwagen wurde für die Klasse 1,5 Tonnen das Leichtelöschgruppenfahrzeug LLG und die Leichte Drehleiter LDL mit 17 Meter Steighöhe, für die Klasse 3,0 Tonnen das Schwere Löchgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter (22 Meter Steighöhe) festgelegt. Für die 4,5 Tonnen Fahrgestelle wurde das Große Löschgruppenfahrzeug SLG und die Schwere Drehleiter konzipiert. Letztere hatte ein Steighöhe von 32 Meter. Darüber hinaus gab es noch den Schweren und den Großen Schlauchkraftwagen. Die Bezeichnungen Leicht-, Schwer- und Groß- waren dem militärischen Sprachgebrauch entlehnt (schwere Flak).

Graue Zeiten für die Feuerwehr

Bei der Wehrmacht wurden Feuerwehrfahrzeuge in Städten erster Luftschutzordnung eingesetzt. Fahrzeuge der Luftwaffe bekamen den Farbanstrich "Luftwaffengrau matt" (in der Literatur auch "schwarzgrau" RAL 7021).

 Foto der Türbeschriftung einer KS 25 der Wehrmacht

Das Fahrzeugkennzeichen begann mit "WL" Wehrmacht-Luftwaffe).

 Foto des Kennzeichens einer KS 25 der Wehrmacht

Fahrzeuge der Wehrmacht hatten keine gesonderten Signallampen. Das Blaulicht war im großen Scheinwerfer integriert.

 Foto des Kennscheinwerfers einer KS 25 der Wehrmacht

Das Luftschutzgesetz vom 26.01.1935 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen (1. Durchführungsverordnung vom 4.08.1938) führten zur Bildung des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD) und brachten einige Vereinheitlichungen zum Beispiel bei Kupplungen und Schläuchen.

Die KS 25 auf einem Magirus FS 145 Fahrgestell war vom Reichsluftfahtministerium in Berlin bestellt worden und am 27.05.1940 an den SHD übergeben worden. Erst ab dem 30.04.1943 kam es zu einer sinnvolleren und einheitlichen

Bezeichnung der Löschfahrzeuge. Sie wurden jetzt entsprechend der Pumpenfördermenge und der Steighöhe, bei Drehleitern, benannt. Die noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen z.B. Löschfahrzeug LF 8, Drehleiter DL 22, Schlauchwagen S 3 oder Tanklöschfahrzeug TLF 15 wurden eingeführt.

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