Regionalleitstellen
Regionalleitstellen im Land Brandenburg
Foto: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg copyright 2008
Regionalleitstelle "Nordwest" in Potsdam
Die Regionalleitstelle "Nordwest" ist bei der Berufsfeuerwehr der
Landeshauptstadt Potsdam angesiedelt. Die erste Ausbaustufe wurde am
31.01.2008 vom Landrat des Landkreises Havelland,
Herrn Dr. Burkhard Schröder, vom Landrat des Landkreises
Ostprignitz-Ruppin, Herrn Christian Gilde, vom Landrat des
Landkreises Prignitz, Herrn Hans Lange und vom Oberbürgermeister
der Landeshauptstadtt Potsdam, Herrn Jann Jakobs sowie von
Herrn Frank Stolper, Referatsleiter im Innenministerium
in Betrieb genommen.
In der ersten Ausbaustufe wurden hier in Potsdam die Leitstellen
des Landkreises Havelland und der Stadt Potsdam zusammen gefasst.
Die Leitstellen der anderen beiden Landkreise kommen bis 2010 zur
Regionalleitstelle "Nordwest" hinzu, dann aber schon im neuen
Dienstgebäude der Feuerwehr Potsdam in der Holzmarktstraße 6/7.
Damit wurde der erste Schritt zur Schaffung der Regionalleitstelle
"Nordwest" vollzogen.
Regionalleitstelle "Nordwest" in der Potsdamer Holzmarktstraße
Grundlagen für die Bildung von Regionalleitstellen
Die Bildung von Regionalleitstellen geht auf das Brandenburgische
Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG von 2004 zurück.
Die brandenburgische Landesregierung hatte darin u. a.
im §10 BbgBKG verankert, dass die kreisfreien Städte und Landkreise
ihre bestehenden integrierten Leitstellen zur weiteren Verbesserung
der Qualität der Einsatzentscheidung, der weiteren Optimierung der
Wirtschaftlichkeit sowie zur Vorbereitung der Einführung neuer
Funktechnik auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg bis 2008 zu fünf
Regionalleitstellen zusammenschließen.
Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte hatten sich am
29.01.2005 mit dem Innenministerium auf eine Neuordnung der
Leitstellen für den Brand- und Katastrophenschutz verständigt.
Sie sprachen sich mehrheitlich dafür aus, die Zahl der Leitstellen
auf landesweit nur noch vier zu verringern. Sie sollen in
Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
angesiedelt sein. Die Leitstellen werden die Aufgaben für die
jeweilige kreisfreie Stadt sowie jeweils drei bis vier Landkreise
übernehmen. Die Neuordnung soll nach den Planungen Ende 2008
abgeschlossen sein. Damals gab es in Brandenburg noch 15 Leitstellen.
Indikatoren für die Bildung von Regionalleitstellen
Ausgehend von folgenden Indikatoren
- mindestens 450.000 Einwohner,
- mindestens 4.500 Quadratkilometer,
- im Zuständigkeitsbereich der Regionalleitstelle darf es
maximal eine Berufsfeuerwehr geben,
- gleichmäßige Verteilung der Gefahrenschwerpunkte und
- mindestens 50.000 Einsätze pro Jahr
werden fünf Regionalleitstellen im Land Brandenburg geschaffen.
Regionalleitstellen im Land Brandenburg
Lausitz, ansässig in Cottbus und zuständig für die
Kreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster
sowie die Stadt Cottbus
Oberland, ansässig in Frankfurt (Oder) und zuständig
für die Kreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt
Frankfurt (Oder).
Nordost, ansässig in Eberswalde und zuständig für die
Kreise Barnim, Oberhavel und Uckermark sowie die Stadt Eberswalde.
Südwest, ansässig in Brandenburg an der Havel und
zuständig für die Kreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie
die Stadt Brandenburg an der Havel.
Nordwest, ansässig in Potsdam und zuständig für die
Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sowie die Stadt Potsdam.
Einsatztechnische Vorteile bei der Bildung von Regionalleitstellen:
- Zusammenhängende einsatztaktische Gebiete,
- Großschadenslagen können effektiver abgearbeitet werden,
- eine räumlich eingegrenzte Fläche befindet sich in einer
eindeutigen einsatztaktischen Zuordnung, wodurch die Bearbeitungszeit
der Einsätze reduziert wird,
- die Koordinierung mehrerer Regionalleitstellen für Grenzbereiche
entfällt; das Risiko von Informationsverlusten wird gesenkt,
- die Redundanz der Regionalleitstellen unter Einbeziehung des
Lagezentrum Brand- und Katastrophenschutz im Ministerium des Innern
(LZBK) und der Landesschule und Technischen Einrichtung für
Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) wird
sichergestellt.
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