Die 1930er Jahre waren in Bezug auf die Farbgestaltung und Bezeichnung
der Einsatzfahrzeuge sowie in der Zuordnung des Löschwesens von intensiven
Wechseln und Veränderungen geprägt. Feuerwehrfahrzeuge waren und sind
in Deutschland in der Regel "rot". Das war nicht immer so. Die Farbe
der Feuerwehrfahrzeuge war "rubinrot-glänzend (RAL 30/84032) bzw.
kaminrot-glänzend mit schwarzen Kotflügeln. An den Türen war zu lesen:
"Feuerwehr Potsdam". Eine Normierung von Feuerwehrfahrzeugen gab
es nur in den Anfängen (DIN FEN 510 für die Kraftspritze 1500 Liter pro Minute
und DIN FEN 520 für die Kraftspritze 2500 Liter pro Minute). Die
allgemeinen Bezeichnungen waren nach einem ersten Versuch der
Standardisierung durch das damalige Reichs-Luftfahrt-Ministerium
Kraftzugspritze KzS 8, Kraftspritze KS 15, Kraftfahrleiter KL 26,
Kraftfahrleiter KL 46 und Schlauchkraftwagen Schlauchkw.
Das preußische Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 regelte
die Stellung der Feuerwehr. Sie blieb zwar weiterhin den Kommunen
unterstellt, bildete nun aber eine spezielle Sparte in der
Polizeiorganisation und führte nun die Bezeichnung "Feuerlöschpolizei".
Ab 1934 änderte sich auch in Potsdam die Türbeschriftung entsprechend.
Das Stadtwappen wurde durch das Hoheitszeichen der Feuerlöschpolizei ersetzt.
Zu dieser Zeit waren elektrische Signalleuchten noch nicht durchgängig
vorhanden. Die brennenden Fackeln,
wie sie auf den Gespannfahrzeugen angebracht waren, erwiesen sich wegen des Fahrtwindes
der motorgetriebenen Fahrzeuge als untauglich waren aber noch bis 1936
an Feuerwehrfahrzeugen anzutreffen.
In Deutschland wurden in den 1920er Jahren erste elektrische "Positionslaternen" in "Rot" eingeführt.
Ein akustisches Sondersignal war in den meisten Fällen nicht vorhanden.
Bild einer Kraftspritze KS 15 Baujahr 1923 mit roten Signalleuchten -->
Eine Normierung von Feuerwehrfahrzeugen gab es nur in den Anfängen
(DIN FEN 510 für die Kraftspritze 1.500 Liter pro Minute und DIN FEN 520 für die
Krafspritze 2.500 Liter pro Minute). Die allgemeinen Bezeichnungen waren nach einem ersten Versuch
der Standardisierung durch das damalige Reichs-Luftfahrt-Ministerium
Schaut man sich die konkreten Fahrzeugbeispiele an, so sieht man, dass es offensichtlich auch nach 1940 noch rote Feuerwehren mit roten Signalleuchten gab. Die Praxis sah offensichtlich doch etwas anders aus als die Gesetze es vorschrieben.
Feuerwehrfahrzeuge in Grün und Grau, Martinshorn und Blaulicht
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