Einsatzfahrzeuge ab 1945 - Feuerwehren in Rot, die legendäre Auer-Rundumleuchte
Zurück zum Rot bei den Feuerwehrfahrzeugen
Nach dem Krieg waren die Feuerwehren froh, dass sie ihr traditionelles "Rot" zurückerhalten
hatten (Bild).
Die Rot-Töne variierten, aber es war rot. Die ersten Fahrzeuge wurden Rubinrot (RAL 3003)
lackiert. Dann folgte Feuerrot (RAL 3000), wobei die Kotflügel einen schwarzen
Farbanstrich erhielten.
Kennleuchten und akustische Signale
Als Kennleuchten wurden Scheinwerfer mit blauen Scheiben verwendet und das akustische
Sondersignal war das Martinshorn. Die StVZO schreibt ab 25.11.1951 einen Kennscheinwerfer
für blaues Licht vor. Ab 23.3.1953 waren 2 blaue Kennscheinwerfer und ab 29.3.1956 war blaues
Blinklicht vorgeschrieben. Die Umrüstung musste bis zum 1.11.1956 erfolgt sein.
Die legendäre Auer-Rundumkennleuchte
Ab 1957 wurden Feuerwehrfahrzeuge in der Bundesrepublik mit der legendären
Auer-Rundumleuchte
ausgestattet.
Farben, Kennleuchten und akustische Signale in der DDR
1. Farben
In der
DDR wurde nach dem zweiten Weltkrieg die Grundfarbe "Rot" in der Variante
Signalrot eingesetzt.
Versuche mit neuen Farbkombinationen Signalrot / Weiß ; Signalrot / Schwarz und Leuchtrot /
Weiß erfolgten ab 1979. Ebenso wurden verschiedene Bauchbinden erprobt. 1985 wurde dann
ein Tanklöschfahrzeug TLF32 und eine Drehleiter DL 30 K mit einer Weißen Bauchbinde
und dem Schriftzug "Feuerwehr" vorgestellt. Die Gestaltungsgrundsätze wurden allerdings
erst 1987 geändert.
Ab diesem Zeitpunkt wurden die roten Feuerwehrfahrzeuge mit einer weißen Bauchbinde
(Reinweiß NeLa0200) versehen, in der in der Schriftart "Maxima" der Schriftzug "Feuerwehr" stand.
2. Sondersignale
Die Fahrzeuge in der
DDR erhielten um 1957 blaue Kennscheinwerfer,
die an den Seiten kleine blaue Klappen enthielten
(Bild).
Damit sollte das Erkennen auch von der Seite her ermöglicht werden.
Erst 1963, mit Produktion des Kleinlöschfahrzeuges auf dem Barkas
B 1000-Fahrgestell
erfolgte der Einsatz von Rundumleuchten.
1988 wurden dann Zusatzscheinwerfer an den forderen Stoßfängern zugelassen.
In der Straßenverkehrsordnung der DDR vom 4.10.1956 wurden im Paragraph 44 die
Sonderrechte im Straßenverkehr geregelt. Fahrzeuge mit Sondersignal
(Martinshorn, Alarmglocke, Blaulicht) hatten Vorrang.
Fahrzeugführer mussten zu diesem Zwecke anhalten(Absatz 2).
Im Absatz 3 wurde erstmals die "Rote-Kreuz-Flagge" erwähnt
"Kraftfahrzeuge, die auf
Grund ihrer Bauart als Krankentransportfahrzeug erkennbar sind und bei Durchführung
von Transporten zur Rettung von Menschenleben die Rote-Kreuz-Flagge in den
Abmessungen 50 X 50 und ein Transparent mit der Aufschrift "Rettungsfahrt" führen, ist
von den Verkehrsteilnehmern die ungehinderte Durchfahrt zu gewähren. ..."
In der StVO vom 4. Juni 1964 wurden die Sondersignale an Fahrzeugen für den Krankentransport
im Absatz 2 erweitert. Es kamen die Blinkleuchte (Rotes Kreuz auf weißem Grund) und
ein Zweiklanghorn mit auf- und abschwellenden Ton hinzu.
Martinshorn, Alarmglocke, Blaulicht, Rote Kreuz Flagge,Zweiklanghorn und Blinkleuchte waren gleichberechtigt.
Diesen Fahrzeugen musste der Vorrang eingeräumt werden. Die Fahrzeugführer mussten anhalten.
Mit der StVO vom 6.12.1967 wurde diese Vorschrift geändert. Die Bedeutung der Rote Kreuz Flagge
wurde abgestuft.
Bei Blaulicht, Martinshorn und Alarmglocke musste weiterhin angehalten werden.
Bei den Sondersignalen des Krankentransport musste lediglich die ungehinderte Durchfahrt gewährt werden.
Allerdings wurden ab diesem Zeitraum auch spezielle Krankentransportwagen mit der blauen Rundumleuchte ausgestattet.
1973 kam dann die Sirene mit auf- und abschwellendem Ton als Sondersignal hinzu.
Mit der StVO vom 26. Mai 1977 entfiel die Alarmglocke als Sondersignal.
3. polizeiliche Kennzeichen
Ab 1949 erhielten die Fahrzeuge der Feuerwehr polizeiliche Kennzeichen der Volkspolizei.
Es waren schwarze Schilder mit weißen Ziffern und Buchstaben.
So zum Beispiel erhielt das G5 Tanklöschfahrzeug als 53-stes zugelassenes Fahrzeug
das Kennzeichenschild "VP 01-5211". VP stand für Volkspolizei, 01 für das Land Brandenburg,
52 für das 53-ste Fahrzeug (die Kennzeichnung beginnt mit 00), das in Potsdam zugelassen wurde
und 11 für die Stadt Potsdam.
Alle Potsdamer Feuerwehrfahrzeuge hatte in dieser Zeit also VP 01-xx11. Bekannt sind:
- VP 01-0311 Tanklöschfahrzeug 15 H3A (1949)
- VP 01-1511 Rüstwagen Büssing (1949)
- VP 01-1511 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS8 S4000-1 (1960)
- VP 01-1611 Schlauchwagen H3A
- VP 01-1811 Rettungsgerätewagen H3A
- VP 01-2011 Kommandowagen Wartburg 311 Kombi
- VP 01-3211 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS8 S4000-1
- VP 01-3411 Kommandowagen Wartburg 311.4 Kübel (1960)
- VP 01-3911 Kommandowagen EMW
- VP 01-4211 LF-TS8 Granit 27
- VP 01-4611 LKW Phänomen Granit 1500
- VP 01-4811 Rüstwagen VOMAG (1950)
- VP 01-4811 Tanklöschfahrzeug TLF 16 S4000-1 (1960)
- VP 01-5011 Drehleiter 26 Magirus FL145
- VP 01-5211 Tanklöschfahrzeug 15 G5
- VP 01-5311 Löschgruppenfahrzeug 25 Mercedes L3750
- VP 01-5411 LKW H3A
Wie aus der Tabelle leicht erkennbar, wurden nacheinander mehrere Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen ausgestattet.
Obwohl bei den zivilen Fahrzeugen 1953 die bezirksweise Kennzeichnung Vorschrift wurde
behielten die Feuerwehrfahrzeuge die Länderkennung und die schwarzen Schilder teilweise noch bis 1964.
Feuerwehrfahrzeuge wurden aber auch mit weißen Kennzeichenschildern und schwarzer Schrift
ausgestattet. Seit 1964 ausschließlich in dieser Form. Die Kennzeichnung lautete dann z.B.
VP 04-1361
VP stand für Volkspolizei
04 für den Bezirk Potsdam und
die letzen Ziffern waren eine laufende Nummer.
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