Regionalleitstellen
Regionalleitstellen im Land Brandenburg
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg copyright 2008
Regionalleitstelle "Nordwest" in Potsdam
Die Regionalleitstelle "Nordwest" ist bei der Berufsfeuerwehr der
Landeshauptstadt Potsdam angesiedelt. Die erste Ausbaustufe wurde am
31. Januar 2008 vom Landrat des Landkreises Havelland,
Herrn Dr. Burkhard Schröder, vom Landrat des Landkreises
Ostprignitz-Ruppin, Herrn Christian Gilde, vom Landrat des
Landkreises Prignitz, Herrn Hans Lange und vom Oberbürgermeister
der Landeshauptstadtt Potsdam, Herrn Jann Jakobs sowie von
Herrn Frank Stolper, Referatsleiter im Innenministerium
in Betrieb genommen.
In der ersten Ausbaustufe wurden hier in Potsdam die Leitstellen
des Landkreises Havelland und der Stadt Potsdam zusammen gefasst.
Am 01. Dezember 2010 erweiterte die Regionalleitstelle Nordwest des Landes
Brandenburg ihren Wirkungskreis um den Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Am 15. Dezember 2010 nahm die Regionalleitstelle Nordwest des Landes
Brandenburg ihren vollen Betrieb auf.
Hier werden nun die Notrufe der Landkreise Havelland, Prignitz und
Ostprignitz-Ruppin sowie der Landeshauptstadt Potsdam entgegengenommen.
Damit ist die Regionalleitstelle Nordwest für ein Territorium von
rund 6.500 Quadratkilometern und für fast 500.000 Einwohner zuständig.
Regionalleitstelle "Nordwest" in der Potsdamer Holzmarktstraße
Grundlagen für die Bildung von Regionalleitstellen
Die Bildung von Regionalleitstellen geht auf das Brandenburgische
Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG von 2004 zurück.
Die brandenburgische Landesregierung hatte darin u. a.
im §10 BbgBKG verankert, dass die kreisfreien Städte und Landkreise
ihre bestehenden integrierten Leitstellen zur weiteren Verbesserung
der Qualität der Einsatzentscheidung, der weiteren Optimierung der
Wirtschaftlichkeit sowie zur Vorbereitung der Einführung neuer
Funktechnik auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg zu fünf Regionalleitstellen
zusammenschließen.
Weitere Grundlage ist die Regionalleitstellenverordnung (RLSV) des
Landes Brandenburg vom 16. Mai 2007. Diese verpflichtet die
kreisfreien Städte und Landkreise, sich zu fünf Regionalleitstellen
zusammenzuschließen. Sie müssen spätestens zum 31. Dezember 2010
ihre Arbeit aufnehmen.
Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte hatten sich am
29.01.2005 mit dem Innenministerium auf eine Neuordnung der
Leitstellen für den Brand- und Katastrophenschutz verständigt.
Sie sprachen sich mehrheitlich dafür aus, die Zahl der Leitstellen
auf landesweit nur noch vier zu verringern. Sie sollen in
Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
angesiedelt sein. Die Leitstellen werden die Aufgaben für die
jeweilige kreisfreie Stadt sowie jeweils drei bis vier Landkreise
übernehmen. Die Neuordnung wurde bis Ende 2010 abgeschlossen.
Vorher gab es in Brandenburg noch 15 Leitstellen.
Indikatoren für die Bildung von Regionalleitstellen
Ausgehend von folgenden Indikatoren
- mindestens 450.000 Einwohner,
- mindestens 4.500 Quadratkilometer,
- im Zuständigkeitsbereich der Regionalleitstelle darf es
maximal eine Berufsfeuerwehr geben,
- gleichmäßige Verteilung der Gefahrenschwerpunkte und
- mindestens 50.000 Einsätze pro Jahr
werden fünf Regionalleitstellen im Land Brandenburg geschaffen.
Regionalleitstellen im Land Brandenburg
Lausitz, ansässig in Cottbus und zuständig für die
Kreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster
sowie die Stadt Cottbus
Oderland, ansässig in Frankfurt (Oder) und zuständig
für die Kreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie die Stadt
Frankfurt (Oder).
Nordost, ansässig in Eberswalde und zuständig für die
Kreise Barnim, Oberhavel und Uckermark sowie die Stadt Eberswalde.
Brandenburg, ansässig in Brandenburg an der Havel und
zuständig für die Kreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie
die Stadt Brandenburg an der Havel.
Nordwest, ansässig in Potsdam und zuständig für die Kreise
Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sowie die Stadt Potsdam.
Einsatztechnische Vorteile bei der Bildung von Regionalleitstellen:
- Zusammenhängende einsatztaktische Gebiete,
- Großschadenslagen können effektiver abgearbeitet werden,
- eine räumlich eingegrenzte Fläche befindet sich in einer
eindeutigen einsatztaktischen Zuordnung, wodurch die Bearbeitungszeit
der Einsätze reduziert wird,
- die Koordinierung mehrerer Regionalleitstellen für Grenzbereiche
entfällt; das Risiko von Informationsverlusten wird gesenkt,
- die Redundanz der Regionalleitstellen unter Einbeziehung des
Lagezentrum Brand- und Katastrophenschutz im Ministerium des Innern
(LZBK) und der Landesschule und Technischen Einrichtung für
Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) wird
sichergestellt.
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